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   LSG Bayern, 09.03.2005 - L 9 AL 145/02   

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https://dejure.org/2005,24274
LSG Bayern, 09.03.2005 - L 9 AL 145/02 (https://dejure.org/2005,24274)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.03.2005 - L 9 AL 145/02 (https://dejure.org/2005,24274)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. März 2005 - L 9 AL 145/02 (https://dejure.org/2005,24274)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Konkursausfallgeld bei der Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen seines Arbeitgebers; Arbeitnehmerbegriff des Insolvenzrechts; Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses unter nahen Angehörigen; Eingliederung des Familienangehörigen in den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2005 - L 9 AL 145/02
    Grundsätzlich können Familienangehörige in den verschiedensten Formen zur Erzielung von Einkünften zusammenarbeiten, z.B. auf gesellschaftsrechtlicher Basis, in familienhafter Mitarbeit oder in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, vgl. Brand in Niesel, SGB III, § 25 Rdnr. 24. Ob ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere Form der Tätigkeit vorliegt, richtet sich insoweit nach den Umständen des Einzelfalles, vgl. BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11.
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2005 - L 9 AL 145/02
    Dabei steht die vertragliche Ausgestaltung grundsätzlich im Vordergrund, sie tritt allerdings zurück, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend hiervon abweichen, vgl. ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 38/98 R m.w.N.
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 35/98 R

    Unfallversicherung - Beitragspflicht - GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2005 - L 9 AL 145/02
    Auch hier ist unter Würdigung aller Umstände festzustellen, welche Merkmale überwiegen bzw. der Beziehung das Gepräge geben, vgl. BSG NZS 2000, 147.
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2005 - L 9 AL 145/02
    Der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses steht es nicht entgegen, dass die Abhängigkeit unter nahen Angehörigen in der Regel weniger stark ausgeprägt ist, vgl. BSG NZA 1990, 950.
  • BSG, 23.09.1982 - 10 RAr 10/81

    Konkursausfallgeld für GmbH-Geschäftsführer als früherer Alleininhaber des

    Auszug aus LSG Bayern, 09.03.2005 - L 9 AL 145/02
    Der Arbeitnehmerbegriff des Insolvenzrechts, der mangels einer eigenen Regelung in den § 141 a bis n AFG mit dem BSG (vgl. Urteil vom 23.09.1982, 10 RAr 10/81) den Vorschriften des Beitragsrechts entspricht, setzt eine persönliche Abhängigkeit von einem Arbeitgeber in einem Beschäftigungsverhältnis voraus, d.h. eine Eingliederung in den Betrieb, die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers, insbesondere in Bezug auf Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsausführung.
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